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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

 

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – was ist zu beachten?

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Durch Unfall, Krankheit oder Alter kann jeder Mensch in die Lage kommen, dass er wichtige Entscheidungen seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt  eine Person (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmächtigte), im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h. er entscheidet an Stelle des Vollmachtgebers.

Ein Beispiel : Herr K. erleidet einen Schlaganfall, ist halbseitig gelähmt und sehr verwirrt. Er kann im Krankenhaus den Ärzten keine Angaben machen und auch nicht zu Behandlungen zustimmen. Seine Ehefrau hat die Vorsorgevollmacht für ihn, sie spricht jetzt an der Stelle ihres Mannes mit den Ärzten und willigt in den Behandlungsplan ein. Nach ein paar Tagen geht es Herrn K. wieder besser, er ist wieder zu allem orientiert und bestimmt ab hier wieder selbst für sich.

Ein weiteres Beispiel: Martin S., 25 Jahre, hat schon mit der Volljährigkeit eine Vorsorgevollmacht an seine Mutter erteilt. Martin S.  fährt mit seinem Motorrad auf der Autobahn und wird in einen Unfall verwickelt,  er trägt schwere Schäden an seinem Gehirn davon. Er ist seit seinem Unfall pflegebedürftig und geistig behindert. Die Mutter kann nun mit der Vorsorgevollmacht die Wohnung des Sohnes, all seine Abonnements kündigen und sein Konto auflösen. Sie ist ebenso in der Lage, ihn in einer Wohngruppe für pflegebedürftige junge  Menschen unterzubringen und für ihn den Pflege- und Heimvertrag zu unterzeichnen.

 

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht oft im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Vor der Erstellung einer Patientenverfügung sollte sich jeder Mensch damit auseinandersetzen, was ihm im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist.

Vielen Menschen fällt es nicht leicht, sich mit diesen existenziellen Fragen zu befassen. Dennoch sollte jedem beim Erstellen der eigenen Patientenverfügung klar sein, welche Konsequenzen die eigenen Entscheidungen haben. Die Beschäftigung mit dem Thema Patientenverfügung sollte daher in Ruhe und ohne Zeitdruck erfolgen. Am Ende der Auseinandersetzung mit diesem Thema kann gegebenenfalls auch die Entscheidung gegen eine Patientenverfügung stehen.

Wie kann die Seniorenberatung weiterhelfen?

Wir bieten umfassende Beratung zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an. Wir können Ihnen helfen die für Sie passenden Formulare zu finden. Im Gespräch können Sie sich darüber klar werden, welche Personen für Sie für eine Vorsorgevollmacht in Frage kommen.  Für die Patientenverfügung können wir gemeinsam herausfinden, welche Werte Ihnen wichtig sind und wo diese Werte in Ihrer Patientenverfügung Berücksichtigung finden.