Pflege

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Gute Pflege - was ist zu beachten?

Krankheit oder Alter können dazu führen, dass Menschen vorübergehend oder dauerhaft Pflege und Unterstützung benötigen. So individuell jede Lebenssituation ist, so vielfältig sind auch die Leistungen, die die Pflegeversicherung gewährt. Auf dieser Seite geben wir einen ersten Überblick über das Thema. Für individuelle Beratung nutzen Sie gerne das Angebot der Seniorenberatung der „Heinrich und Rita Laumann-Stiftung“.


 
Wie bekomme ich einen Pflegegerad?

Was kann ich tun, wenn ich wahrnehme, dass bei mir oder bei einem meiner Angehörigen die Kräfte nachlassen und  Unterstützung und Hilfe bei der Körperpflege oder anderen Verrichtungen nötig wird? Sie rufen Ihre Krankenkasse an und beantragen einen Pflegegrad. Die Krankenkasse wird Ihnen dann einen Antrag zusenden, den Sie ausgefüllt zurück senden müssen. Damit haben Sie die erste Hürde schon genommen. Ihre Krankenkasse leitet diesen Antrag an den Medizinischen Dienst (MD)  weiter. Der MD meldet sich bei Ihnen bzw. dem Versicherten zur Begutachtung  schriftlich an. 
Bei privat Pflegeversicherten erfolgt die Begutachtung meistens über den Gutachterdienst Medicproof.

Wie kann die Seniorenberatung Sie dabei unterstützen?

Die Seniorenberatung kann Sie auf dem ganzen Weg der Antragstellung begleiten, d.h. wir können vom Anruf bei Ihrer Krankenkasse bis zum Ausfüllen des Antrages behilflich sein.


Wie erfolgt die Begutachtung für einen Pflegegrad?

Ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes wird Sie zu Hause besuchen. Die Befragung erfolgt nach einem Modulsystem, wobei sich der Gutachter oder die Gutachterin sechs Lebensbereiche näher anschaut und dazu zahlreiche Fragen stellen wird:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten  Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Das Begutachtungsgespräch dauert etwa 45 Minuten. Das Ergebnis der Befragung samt Gutachten wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse zugesandt.

Falls Sie sich mit den Modulen und dem Pflegegrad noch etwas näher beschäftigen möchten, können Sie sich mit Hilfe eines Pflegegradrechners selbst einen Überblick über das System verschaffen.

Wie kann die Seniorenberatung Sie dabei unterstützen?

Gerne können wir Sie auf die Befragung durch den Medizinischen Dienst vorbereiten, Ihnen die sechs Lebensbereiche genauer  vorstellen  und Ihnen Sicherheit für die Begutachtungssituation vermitteln.


Was ist, wenn kein Pflegegrad zuerkannt wird?

Wenn kein Pflegegrad oder nach Ihrem Empfinden nicht der richtige Pflegegrad zuerkannt wird, können Sie innerhalb von 4 Wochen bei Ihrer Pflegekasse Widerspruch einlegen. Zuerst senden Sie  einen formlosen Widerspruch an Ihre Pflegekasse, dann können Sie in Ruhe eine  detaillierte Stellungnahme mit den von Ihnen bemängelten Punkten erstellen und an Ihre Pflegekasse nachreichen.

Wie kann die Seniorenberatung Sie dabei unterstützen?

Wir bieten Hilfe beim Widerspruch gegen das Gutachten an. Gemeinsam gehen wir die Punkte durch, um in einer Stellungnahme darzulegen, warum Sie nicht mit dem Ergebnis einverstanden sind.


Welche Leistungen gibt es von der Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung hält eine Vielzahl an Leistungen bereit:

  • Leistungen bei häuslicher Pflege
  • Leistungen bei teilstationärer Pflege und Kurzzeitpflege
  • Leistungen der vollstationären Pflege
  • Weitere Leistungen wie Entlastungsbetrag, Pflegekurse u.a. sowie Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
  • Hauswirtschaftliche Leistungen

Innerhalb dieser Leistungsfelder können unterschiedliche Hilfen wie Pflege- und Sachleistungen oder finanzielle Zuschüsse gewährt werden. An dieser Stelle geben wir einen groben Überblick über mögliche Leistungen: 

  • Betreuungs- und Entlastungsleistung
  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistung ambulant
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege / Nachtpflege
  • Pflege stationär
  • Pflegebedingte Anpassung des Wohnraumes
  • Pflegehilfsmittel 

Wie kann die Seniorenberatung Sie dabei unterstützen?

Wir helfen Ihnen gerne, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche unterschiedlichen  Leistungen es gibt, welche für Ihre Situation zutreffen und welchen Geldbetrag Sie in Ihrer persönlichen Situation in Anspruch nehmen können.


Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Viele Menschen können trotz Unterstützungsbedarf noch in ihrer eigenen Wohnung leben, wenn sie entsprechende Hilfe im Haushalt haben. Wenn sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, werden so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen auch von der Pflegeversicherung finanziert.

Unter die so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen fallen:

  • Tätigkeiten im Haushalt: z.B. kochen, putzen, bügeln, aufräumen, kleinere Näharbeiten, Wäsche waschen
  • Tätigkeiten außerhalb von Haus oder Wohnung: z.B. Gartenarbeit, kleinere Reparaturen, Reinigungsarbeiten am Haus oder Einkäufe
  • Unterstützende Tätigkeiten: z.B. Begleitung bei einem Arztbesuch oder Spaziergang, Ausführen eines Haustiers, Fahrdienste zu Behörden, Unterstützung beim Schreiben oder Telefonieren

Wie kann die Seniorenberatung Sie dabei unterstützen?

Wir können Ihnen aufzeigen, welche Leistung Sie in Anspruch nehmen können, und sind Ihnen bei der Suche nach einem Anbieter für hauswirtschaftliche Leistungen gerne behilflich.


Pflegende Angehörige – wer ist das überhaupt?

Als pflegende Angehörige werden alle Familienangehörigen, Freunde oder Nachbarn bezeichnet, die in die Versorgung und Betreuung einer Person mit gesundheitsbedingten Einschränkungen involviert sind.

Die Seniorenberatung berät Sie gerne, für welche Hilfen pflegende Angehörige Ansprüche bei der Pflegekasse geltend machen können.

Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es für pflegende Angehörige?

Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, sind oftmals stark beansprucht. Dabei ist es gerade für pflegende Angehörige wichtig, dass sie ihre Kraftreserven immer wieder auffüllen, um für ihr pflegebedürftiges Familienmitglied gut sorgen zu können. Aus diesem Grund gibt es im Leistungskatalog der Pflegeversicherung verschiedene Entlastungsmöglichkeiten. Falls die Voraussetzungen vorliegen, empfiehlt es sich, diese Entlastungsangebote zu nutzen.

Mögliche Entlastungsangebote:

  • Reha / Kur für pflegende Angehörige
  • Tagespflege
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Schulungskurse für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz

Bei Fragen zu Reha oder Kur sollten Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse oder Ihren Arzt wenden.

Wie kann die Seniorenberatung Sie dabei unterstützen?

Wir können besprechen, welche Belastungen Sie an Ihre Grenzen bringen und welche Entlastungsmöglichkeiten es für Ihre individuelle Lebenssituation  geben könnte. Dabei behalten wir im Blick, wie Sie weiterhin pflegerische Aufgaben im familiären Umfeld übernehmen können, ohne dauerhaft über die eigenen Kräfte zu gehen.