Schwerbehinderung

Schwerbehinderung

 

Schwerbehindertenausweis, Blindengeld und Hilfen für Gehörlose

Menschen gelten als  schwerbehindert, wenn ihre körperlichen Funktionen, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und somit ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Zu beachten ist, dass schon ab einem GdB von 20 eine Steuererleichterung einsetzt.

Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch. Der Ausweis zeigt den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale an, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind.

Mit dem Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind einige Sonderrechte verbunden und - sofern verschiedene Merkzeichen vorhanden sind - auch so genannte Nachteilsausgleiche. Das sind beispielsweise steuerliche Vergünstigungen, Rundfunkgebührenermäßigung, vergünstigte Fahrten im öffentlichen Nahverkehr, Parkerleichterungen und mehr.

Die Antragsformulare sind bei der Stadt Sendenhorst, im Kreishaus in Warendorf oder aber auch im Büro der Seniorenberatung Sendenhorst erhältlich. Zuständig für die Bearbeitung ist das Sozialamt des Kreises Warendorf.

Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie beim Kreis Warendorf:

https://serviceportal.kreis-warendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/608/show

Blindengeld & Hilfen für Sehbehinderte und Gehörlose

Abhängig vom Sehvermögen/Blindheit oder dem Grad der Schwerhörigkeit/Taubheit sind betroffene Menschen in Nordrhein-Westfalen anspruchsberechtigt für Blindengeld bzw. für Hilfen für Sehbehinderte und Gehörlose.

Es gibt  genaue Vorgaben, ab wann man als sehbehindert, blind, taub oder schwerhörig gilt. Festgestellt und bescheinigt wird dies von Fachärzten.

Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe: 

http://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/gehoerlosengeld

https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/blindengeld/

Wie kann die Seniorenberatung unterstützen?

Wir informieren Sie umfassend zu den Leistungen, helfen Ihnen bei den  Anträgen zum Schwerbehindertenausweis und zum Blindengeld für Sehbehinderte. Wir geben Informationen über Merkzeichen, Sonderrechte und Nachteilsausgleiche.